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Bad Kötzting
Baulückenkataster

Das Baulückenkataster der Stadt Bad Kötzting informiert über bislang unbebaute Grundstücke im Innenbereich der Kommune. Es richtet den Blick auf bislang ungenutzte Bauflächenreserven, welche sofort oder in absehbarer Zeit grundsätzlich für eine Wohnbebauung geeignet sind. Geringfügig genutzte Grundstücke, die beispielsweise mit einer Gartenlaube, Garage o.ä. bebaut sind, werden ebenfalls als Baulücke bezeichnet. Die im Baulückenkataster dargestellten Baulücken werden lediglich als potentielles Bauland ausgewiesen. Für alle Grundstücke gelten die aktuellen bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften.

Das Kataster folgt dem städtebaulichen Leitbild "Innen- vor Außenentwicklung" nach § 1 Baugesetzbuch (BauGB) und orientiert sich an § 200 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Führung eines kommunalen Bauland-Katasters. Es soll damit ein Beitrag zur Mobilisierung ungenutzter Innenentwicklungspotentiale geleistet werden. Ebenfalls soll ein möglichst flächensparender Umgang mit der Ressource Boden sowie eine effizientere Auslastung bestehender technischer und sozialer Infrastrukturen fokussiert werden.

Das digitale Kataster enthält Informationen zur Lage der Baulücke, zur Größe und eine Baulücken-Nummer und Angaben, ob sich das Grundstück innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes befindet oder aber innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB).

weitere Informationen

- Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind keine Angaben über Eigentümer und deren Verkaufsbereitschaft enthalten. Ebenfalls sind keine Informationen zu möglichen Grundstückspreisen zu eruieren. Sofern der Eigentümer einer Baulücke einer Kontaktaufnahme durch die Stadt Bad Kötzting zugestimmt hat, kann eine Vermittlung von Interessenten an den Eigentümer erfolgen. Dem Eigentümer entstehen keinerlei Verpflichtungen durch die Aufnahme in das Kataster.

- Es können daraus keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche – insbesondere auf Genehmigung eines Bauvorhabens – abgeleitet werden. Eine Bebaubarkeit der im Kataster aufgeführten Grundstücke kann verbindlich immer nur über einen Antrag auf Vorbescheid oder einen Bauantrag geklärt werden. Flächen, die nicht als Baulücken aufgenommen worden sind, können sich im Rahmen einer Bauvoranfrage als bebaubar erweisen. Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht Planungsrecht wieder.

- Um das Baulücken-Kataster aktuell zu halten, werden die Grundstücke, die mittlerweile bebaut worden sind, zu gegebener Zeit aus dem Kataster entfernt. Es kann nicht tagesaktuell sein.

- Alle Angaben ohne Gewähr. Eine Haftung dafür, dass die in das Kataster aufgenommenen Flächen sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind, wird nicht übernommen.

- Betroffene Grundstückseigentümer haben das Recht der Veröffentlichung Ihres Grundstücks jederzeit zu widersprechen. Der Widerspruch hat schriftlich oder mündlich zur Niederschrift über die Stadt Bad Kötzting, Stadtbauamt zu erfolgen.

Ansprechpartner

Ansprechpartner:
Christian Kopf
Tel.: 09941 602-146
Email: christian.kopf@bad-koetzting.de