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Der Kötztinger
Pfingstritt

Über 600 Jahre Reiter-Wallfahrt im Bayerischen Wald

Der Pfingstritt zu Bad Kötzting zählt zu den größten berittenen Bittprozessionen Europas und geht auf ein Gelöbnis aus dem Jahre 1412 zurück. Der Legende nach lag im Dorfe Steinbühl, sieben Kilometer von Bad Kötzting entfernt, ein Mann im Sterben und bat um die Sterbesakramente. Der Pfarrer sah sich aber außerstande, ohne Schutz dorthin zu gelangen. Deshalb gaben ihm die Kötztinger Burschen, auf seine Bitte hin, das Geleit. Nach glücklicher Rückkehr wurde gelobt den Ritt jedes Jahr zu wiederholen. So ist es geblieben.

Alle Jahre am Pfingstmontag ziehen rund 700 Reiter betend auf geschmückten Pferden und in alten Trachten hinaus durchs Zellertal nach Steinbühl.

Unter dem feierlichen Geläut der Kirchenglocken verlassen die Reiter betend die Stadt, das uralte Gelöbnis erneuernd. Der Pfingstritt wird angeführt vom Kreuzträger. Ihm folgen Laternenträger, Fanfarenbläser, Geistlicher Offiziator mit Mesner und Ministranten. Hinter ihnen reitet der Pfingstbräutigam mit den beiden Brautführern. Die offizielle Spitze wird abgeschlossen vom Pfingstbräutigam des Vorjahres, der die Marktfahne mitführt, seinen Brautführern und der Vertretung der Burschenschaft. Die übrigen Reiter schließen sich an. Viele führen Erinnerungsfahnen mit, die sie für langjährige Rittteilnahme erhielten. An vier Stationen verkündet der Offiziator das Evangelium und segnet mit der Monstranz die Fluren.

In der Pfingstreiter-Wallfahrtskirche St. Nikolaus in Steinbühl ist Reitergottesdienst. Nach einer Pause für Ross und Reiter bewegt sich die Reiterprozession um 12 Uhr wieder zurück nach Bad Kötzting.  Mit dem Festakt und dem eucharistischen Segen, der Überreichung des Tugendkränzchens, der Auszeichnung langjähriger Pfingstreiter und dem „Te Deum” endet der kirchliche Teil des Rittes.

Im Jahre 2004 nahm mit Dr. Gerhard Ludwig Müller, Bischof von Regensburg (jetzt Kardinal) erstmals ein Bischof am Pfingstritt teil. Er erließ ein Dekret, mit dem der Pfingstritt wieder zu einer Eucharistischen Prozession erhoben wurde und damit das Allerheiligste mitgeführt werden darf.  Dies war seit einem Pastoralerlass des Bischofs Ignatius von Senestry aus dem Jahr 1869 verboten. Der Kötztinger Pfingstritt wurde im Jahr 2015 in das Bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.