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Kurbeitrag und
Rechtliche Hinweise

Betriebsarten. Gastaufnahmevertrag. Klassifizierungen.

Der Kurbeitrag kommt in vollem Umfang Ihnen als Gast zugute – damit finanzieren sich zahlreiche Urlaubsangebote sowie die Instandhaltung der Erholungsgebiete. An dieser Stelle finden Sie die aktuellen Kurbeitäge sowie die rechtlichen Hinweise und Informationen zur Buchung bei einem unserer Gastgeber wie zum Beispiel Betriebsarten, Gastaufnahmebedingungen, Zahlung, An- und Abreise, Pflichten des Gastes, Haftungsbeschränkung und Klassifizierungen der Häuser. Wir bitten um Beachtung der aktuellen Satzungen und Regelungen.

Kurbeitrag Bad Kötzting

Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Kurgebiet der einzelnen Orte im ­Kötztinger Land aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die ­Möglichkeit zur ­Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten.

Diese Verpflichtung ist nicht ­davon abhängig, ob und in ­welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken ­dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.

  • Die Kurbeiträge richten sich nach den Kurbeitragssatzungen der einzelnen Orte und werden vom Vermieter einbehalten
  • Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Angefangene Tage gelten als volle Tage. Bei Personen, die im Kur­gebiet der Stadtgemeinde bzw. im Kurgebiet der Gemeinden übernachten, gelten der Tag der Anreise und der Tag der Abreise als 1 Tag.
  • Kurbeitragsfrei sind ­Blinde und behinderte Personen mit einer Erwerbsminderung von 100%. Die Beitragsfreiheit wird nur auf Vorlage eines Schwerbehindertenausweises gewährt. Entsprechendes gilt für Begleitpersonen von körperbehinderten Kurgästen, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ärztliche Bescheinigung oder Eintrag im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen wird.

Kurbeitrag in Bad Kötzting:
- bis 14 Jahre: kurbeitragsfrei
- ab 15 Jahre: € 1,50

Hinweise zum Gastgeberverzeichnis – Gastaufnahmebedingungen

Hinweise zum Gastgeberverzeichnis

Alle Informationen in unseren Unterkunftsverzeichnissen beruhen auf den Angaben der Ver­mieter. Die Infos sind nach der für ganz Deutschland gültigen Touristischen Informations-Norm (TIN) dargestellt. Die TIN definiert die Merkmale zur Beschreibung des touristischen Angebotes. Damit wird die Voraussetzung für eine schnelle und bequeme Information zur Beschreibung g­eschaffen. Die Reihenfolge innerhalb der verschiedenen Betriebsarten erfolgt nach alpha­betischer Reihenfolge der Betriebe – sie stellt keine Rangordnung dar.
Betriebsarten

  • Hotels (H): Beherbergungsbetriebe, die jedermann zugänglich sind und einen Restaurantbetrieb für Gäste und Passanten zur Verfügung stellen. Der Beherbergungsbetrieb verfügt über einen Hotelempfang und stellt weitere Aufenthaltsräume zur Verfügung.
  • Gasthöfe (G): Beherbergungs- und Bewirtungsstätten ohne zusätzliche Aufenthaltsräume, die jedermann zugänglich sind.
  • Pensionen/Gästeheime (PS): Beherbergungsstätten, die jedermann zugänglich sind und Speisen und Getränke an Hausgäste ausgeben.
  • Privatvermieter (PP): Beherbergungsstätten, die nicht erlaubnispflichtig (in der Regel weniger als 10 Betten) sind, jedermann zugänglich sind und in denen Gäste zum vorüber­gehenden Aufenthalt gegen Entgelt aufgenommen werden.
  • Ferienwohnungen (FW): Eine FeWo ist eine abgeschlossene Einheit innerhalb eines Hauses, in dem zum vorübergehenden Aufenthalt Gäste gegen Entgelt aufgenommen werden. Den Gästen steht ein eigener Sanitärbereich und eine Kochgelegenheit zur Verfügung. Auch Apparte­ments, Studios, Maisonetten- oder Penthousewohnungen sind den FeWos zugerechnet.
  • Ferienhaus (FH): Ein Ferienhaus ist ein freistehendes Haus oder Reihenhaus, das jedermann zugänglich ist und in dem Gäste zum vorübergehenden Aufenthalt gegen Entgelt aufgenommen werden. Grundstück oder -anteil sind der alleinigen Nutzung durch die Gäste für die Dauer ihres Aufenthaltes vorbehalten. Den Gästen steht ein eigener Sanitärbereich sowie eine Kochgelegenheit zur Verfügung. In der Regel ist im Haus kein hotelmäßiger Service vorhanden.
  • Feriendorf: Ferienanlagen, Ferienparks und ähnliches mit größeren Angebots­komplexen.
  • Bauernhof: Bauernhof, Landwirtschaftlicher Voll- oder Nebenerwerbsbetrieb, z.B. Grünland- oder Viehzuchtbetrieb.

Gastaufnahmebedingungen der Gastgeber im Kötztinger Land

Sehr geehrte Gäste,
die in der Werbegemeinschaft Kötztinger Land zusammengeschlossenen Orte bzw. deren Touris­musstellen – nachstehend „TS“ abgekürzt – veröffentlichten im Gastgeberverzeichnis und über den Internetauftritt www.koetztinger-land.de Unterkunftsangebote ihrer gewerblichen Beherbergungsbetriebe und Privatvermieter (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privat­zimmer und Ferienwohnungen), nach­stehend einheitlich „Gastgeber“ genannt, entsprechend dem ­aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommen­den Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Gast und dem Gastgeber. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. ­Gastgeber und Gast können Vereinbarungen treffen, die von diesen Gastaufnahmebedingungen abweichen, diese ergänzen oder abändern.

- 1. Stellung der Tourismusstellen
Die TS sind ausschließlich Betreiberin der Internetseite oder Internetbuchungsplattformen bzw. Herausgeberin von Gastgeberverzeichnissen oder anderer Printmedien mit den Unterkunftsangeboten der Gastgeber. Die TS haben, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, nicht die Stellung eines Vermittlers und sind im Buchungsfall auch nicht Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages mit dem Gast. Sie haften nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungen des Gastgebers selbst sowie für etwaige Leistungsstörungen und Mängel. Eine etwaige Haftung der TS aus ­gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

- 2. Vertragsschluss
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibungen, Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der ­Buchung vorliegen.
b) Der Gast wird darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Beherbergungsverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auchZiff. 5. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Beherbergungsvertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf ­vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
c) Unverbindliche Reservierungen für den Gast sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.
2.2. Aus der Buchungsgrundlage bzw. den Angaben des Gastgebers ergibt sich, welche ­Buchungsmöglichkeiten angeboten werden.
2.3. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahme­vertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische erfolgte Buchungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Der Gast erhält jedoch bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Die Rechtsverbindlichkeit der mündlich oder telefonisch erfolgten Buchung ist jedoch nicht davon abhängig, dass dem Gast diese schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung tatsächlich zugeht.
c) Auskünfte des Gastgebers über freie Unterkünfte, Preise und Leistungen stellen kein verbindliches Angebot des Gastgebers auf Abschluss eines Gastaufnahmevertrages dar. Unterbreitet der Gastgeber jedoch auf Wunsch des Gastes ein vom Gastgeber ausdrücklich als verbindlich bezeichnetes Angebot mit konkreten Leistungen und Preisen, so liegt ­darin, abweichend von der vorstehenden Regelung, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, bzw. den Auftraggeber. In diesem Fall kommt der Vertrag, ohne dass es einer ­entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt. Dem Gast wird der Eingang seiner Annahmeerklärung im Regelfall durch den Gastgeber bestätigt.
2.4. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „­zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustande­kommen eines Gast­aufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.
d) Der Gast wird im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf ­hingewiesen, dass bei Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen wesentliche Be­stimmungen dieses Gesetzes noch nicht in Kraft getreten waren. Die TS nehmen nicht an ­einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine Verbraucherstreitbei­legung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen für die TS verpflichtend ­würde, informieren diese die Verbraucher hierüber in ­geeigneter Form. Der Gast wird für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr ­geschlossen wurden, auf die euro­päische Online-Streitbeilegungs-Plattform
ec.europa.eu/consumers/odr/ hingewiesen.
2.5. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch ent­sprechende Dar­stellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahme­vertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. In diesem Fall wird dem Gast die ­Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der ­Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungs­bestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer ­solchen zusätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Voraus­setzung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.

- 3. Preise und Leistungen
3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Katalog, Internetauftritt) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein. Die Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist,  bei Buchung eines Zimmers pro Person, bei Ferienwohnungen/Appartements pro Wohneinheit. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurtaxe oder Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem ­Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Beschreibung der Unterkunft sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und ­Zusicherungen vom Gastgeber nicht mit Bewerbung oder Vertrieb seiner Unterkünfte beauftragter Dritter sowie Beschreibungen seiner Unterkunft, die nicht vom Gastgeber herausgegeben werden, sind für die Leistungspflicht des Gastgebers nicht maßgeblich.

- 4. Zahlung
4.1. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast, beziehungsweise Eingang der Annahmeerklärung des Gastes beim Gastgeber bei zuvor unterbreiteten Angebot) kann der Gastgeber in der Buchungsbestätigung bzw. einer Anzahlungsrechnung eine Anzahlung von bis zu 20 % des Gesamtpreises einschließlich aller Nebenleistungen fällig stellen, soweit im Einzelfall keine anderweitige Vereinbarung zur Höhe oder zur Fälligkeit einer Anzahlung getroffen wurde.
4.2. Die Restzahlung ist zum Aufenthaltsende an den Gastgeber zu entrichten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
4.3. Bei Buchungen, die kürzer als sieben Werktage vor Belegungsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung an den Beherbergungsbetrieb bei der Ankunft, die Restzahlung beim Aufenthaltsende zu entrichten.
4.4. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. ­Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am ­Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

- 5. Rücktritt und Nichtanreise
5.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gast­gebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der Unterkunft (z. B. Nicht­raucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
5.3. Der Gastgeber hat sich Einkünfte aus einer anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich sind, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträgen zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne Kurtaxe):
• Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
• Bei Übernachtung/Frühstück 80%    • Bei Halbpension 70%    • Bei Vollpension 60%
5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gast­geber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunfts­leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
5.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

- 6. An- und Abreise
6.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
6.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Be­stimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesem Gastaufnahmebedingungen entsprechend.
c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesem Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbelegung einzustehen hat.
6.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weiter­gehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunftsbetriebs des Gastgebers nach 12:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweis des Gastgebers oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.

- 7. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast; Kündigung durch den Gastgeber; Mitnahme von Tieren
7.1. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der TS erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können An­sprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
7.2. Der Gast kann den Vertrag bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist.
7.3. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle ­einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gast­geber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen ­solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen ­Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.
7.4. Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist ­kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers, bzw. die Durchführung des Aufenthalts oder andere Gäste nach­haltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestimmungen über den Rücktritt und die Nichtanreise des Gastes entsprechend.

- 8. Haftungsbeschränkung
8.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen.
8.2. Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
8.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

- 9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
9.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
9.3. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Gast maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/­Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/­Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
9.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere inter­nationale Bestimmungen anwendbar sind.
© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte
Stuttgart | München, 2004-2018

Klassifizierung
Die bei den einzelnen Häusern aufgeführten Sterne sind das Ergebnis einer freiwilligen Hotelklassifzierung1) nach nationalem Standard bzw. einer freiwilligen Privatzimmer- und Ferienwohnungsklassifizierung2) nach Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes. Beherbergungsbetriebe ohne Sternebezeichnung haben sich bisher nicht an den Klassi­fizierungen beteiligt. Aufgrund des Fehlens von Sternen können keine Rückschlüsse auf den Ausstattungsstandard sowie das Niveau des Hauses gezogen werden.
1) Freiwillige Hotelklassifizierung nach den Richtlinien des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA). Je nach Standard werden 1 bis 5 Sterne vergeben:

1 Stern    =    Tourist
2 Sterne    =    Standard  
3 Sterne    =    Komfort 
4 Sterne    =    First Class
5 Sterne    =    Luxus                   

Für die Spitzenbetriebe innerhalb der einzelnen Kategorien, die sich insbesondere auch dadurch auszeichnen, dass sie ein besonders hohes Maß an Dienstleistung bieten, wurde der Begriff „Superior“ eingeführt. Betriebe die neben den Sternen diesen Zusatz (z.B. hhh Superior) führen dürfen, erreichen bei der Gesamtpunktzahl die erforderlichen Punkte der nächsthöheren Kategorie, können aber dort nicht eingestuft werden, da sie deren Mindestkriterien nicht erreichen.
2) Freiwillige Privatzimmer- und Ferienwohnungsklassifizierung des Deutschen Touris­musverbandes. Je nach Ausstattung werden nach Überprüfung durch eine Kommission nachstehende Qualitätskriterien vergeben:

P 5 Sterne oder F 5 Sterne    =    Erstklassige Gesamtausstattung mit besonderen Zusatzleistungen im Servicebereich und herausragende Infrastruktur des Objektes. Groß­zügige Ausstattung in besonderer Qualität. Sehr gepflegter und exklusiver Gesamt eindruck mit allem technischen Komfort, der das Objekt selbst und die Umgebung mit einschließt. Sehr guter Erhaltungs- und Pflegezustand.

P 4 Sterne oder F 4 Sterne    =    Hochwertige Gesamtausstattung mit gehobenem Komfort. Ausstattung in gehobener und gepflegter Qualität. Aufeinander abgestimmter optischer Gesamteindruck von Form/Materialien. Lage/Infrastruktur des Hauses genügen gehobenen Ansprüchen.

P 3 Sterne oder F 3 Sterne    =    Gute und wohnliche Gesamtausstattung mit gutem Komfort. Ausstattung von besserer Qualität. Optisch ansprechender Gesamteindruck, wobei auf Dekoration und Wohnlichkeit Wert gelegt wird.

P 2 Sterne oder F 2 Sterne    =    Zweckmäßige und gute Gesamtausstattung mit mittlerem Komfort. Die Ausstattung muss in einem guten Erhaltungszustand sein, bei guter Qualität. Die Funktionalität steht im Vordergrund bei gepflegtem Gesamteindruck.

P 1 Stern oder F 1 Stern    =    Einfache/zweckmäßige Gesamtausstattung des Objektes mit einfachem Komfort. Die erforderliche Grundausstattung ist vorhanden und in gebrauchsfähigem Zustand. Altersbedingte Abnutzung ist erlaubt, bei insgesamt vorhandenem, solidem Wohnkomfort.
F = Ferienhäuser und Ferienwohnungen  |   P = Privatzimmer

Vermittlerklausel
In unseren Informationsmedien stellen wir Ihnen Übernachtungsmöglichkeiten zur freien Auswahl. Sie können diese Angebote entweder direkt beim Vermieter buchen oder über die Tourist-Informationen vermitteln lassen. Ein Mietvertrag oder Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen Ihnen und dem Vermieter zustande. Die Gemeinde haftet ausschließlich für ordnungsgemäße Weitergabe Ihres Buchungswunsches, nicht jedoch für Leistungsmängel oder nicht eingehaltene Zusagen.

Absatzwerbung
Die Verzeichnisse auf dieser Website dienen lediglich der Absatzförderung und Information. Aus falschen Angaben oder nicht erfüllten Leistungszusagen des Leistungsträgers kann keine Schadenersatzpflicht gegenüber dem Ersteller des Prospektes abgeleitet werden.

Reiserücktritt: Buchen ohne Risiko
Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen. Tritt ein Gast – aus welchen Gründen auch immer – einen gebuchten Aufenthalt nicht an und entsteht dem Beherbergungsbetrieb dann ein Schaden, weil das Zimmer nicht für den gleichen Zeitraum weitervermietet werden kann, ist der ausgebliebene Gast schadenersatzpflichtig. Das gilt auch, wenn die Ursache für die Absage ein schicksalhaftes Ereignis ist, das der Gast nicht vermeiden konnte, so z.B. Krankheit, ein Unfall oder sonstige gravierende Ereignisse, auch im engsten Familienkreis. Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.